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RG, 04.06.1920 - Rep. II. 568/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des Gewerbetreibenden in § 13 UWG. 2. Findet das Wettbewerbsgesetz Anwendung, wenn Nicht-Rechtsanwälte gegen Rechtsanwälte unlauteren Wettbewerb verüben? 3. Ist ein Anwaltsverein zur Klagerhebung nach § 13 UWG. berechtigt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Gewerbetreibenden im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG); Anwendbarkeit des Wettbewerbsgesetzes bei unlauterem Wettbewerb gegen Rechtsanwälte; Klagebefugnis des Anwaltsvereins
- opinioiuris.de
Begriff des Gewerbetreibende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 99, 189
Wird zitiert von ... (2)
- LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94
Wettbewerbsrecht; Einsatz eines ,,Schwarzen Schattens'' gegen zahlungsunwillige …
Der Kläger ist als Verein, dem satzungsgemäß unter anderen die Förderung der wettbewerblichen Interessen seiner Mitglieder obliegt, nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. RGZ 99, 189, 193, 105, 378, 379). - BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75
Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte
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